Immer wieder werde ich gerade von jungen Menschen, und vor allem Erstwählern und Erstwählerinnen gefragt, wie man bei der Landtagswahl wählt und was eigentlich der Job der Landesregierung ist. Dies möchte ich Euch gerne mit diesem Beitrag erläutern.
Was wird bei der Landtagswahl gewählt ?
Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten für das Landesparlament des Landes Nordrhein-Westfalens gewählt. Der Landtag befindet sich in Düsseldorf. Die gewählten Abgeordneten wählen aus ihren Reihen den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin, den Regierungschef oder die Regierungschefin des Bundeslandes. Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin vertritt auch das Bundesland bei der Ministerpräsidentenkonferenz, an dieser nehmen die Ministerpräsident:innen aller 16 Länder sowie der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin teil. Der Landtag wird alle fünf Jahre neu gewählt.
Wie viele Stimmen habe ich ?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wird eine konkrete Person aus dem Wahlkreis unterstützt. Mit der Zweitstimme entscheidet man sich- unabhängig von der Erststimme – für eine der Parteien, die zur Landtagswahl antreten.
Es gibt in NRW 128 Wahlkreise, jeder dieser Wahlkreise entsendet einen direkt gewählten Vertreter nach Düsseldorf, diese Politiker haben ein so genanntes „Direktmandat“. Über die Zweitstimme ziehen noch einmal mindestens 53 weitere Abgeordnete über die Landesliste ihrer Partei in den Landtag ein. Zunächst werden die Direktkandidat:innen berücksichtigt. Stehen der Partei nach dem prozentualen Gesamtwahlergebnis mehr Sitze im Landtag zu, besetzt die Partei diese Sitze durch die vorher festgelegte Liste. Sollte
eine Partei mehr Direktmandate und damit Sitze im Landtag gewinnen als ihr nach dem Anteil an Zweitstimmen zustehen wird der Landtag vergrößert. Diese „überverhältnismäßig“ errungenen Mandate werden als Überhangmandate bezeichnet. Um dann das Stimmenverhältnis wieder herzustellen, bekommen die anderen Parteien so genannte Ausgleichsmandate. Die Anzahl der Abgeordneten muss immer ungerade sein. Der aktuelle Düsseldorfer Landtag besteht aus 199 Abgeordneten, die Mindestgröße des Landtages liegt bei 181 Abgeordneten, somit gibt es aktuell 18 Ausgleichs- und Überhangmandate.
Worüber entscheidet der Landtag ?
Der Landtag entscheidet über alle Landesgesetze. Der Landesgesetzgebung unterliegen z.B. Schulen, Kultur, Kommunen, Polizei und Strafvollzug. Zudem entscheidet der Landtag über den Landeshaushalt und damit die Finanzen. Der Landtag kontrolliert zudem auch die Landesregierung und die Landesverwaltung.
Wann wird gewählt?
Die Wahl zum 18. Landtag Nordrhein-Westfalen findet am Sonntag, den 15. Mai 2022 statt. Die Wahllokale sind am Wahltag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Landtagswahl ist entsprechend den Bestimmungen des Landeswahlgesetzes (LWahlG), wer am Wahltage (15. Mai 2022)
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ist,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
- nicht nach § 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten, darf ich dennoch an der Wahl teilnehmen?
Die Wahlbenachrichtigung ist lediglich der Hinweis, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, können Sie das Wählerverzeichnis einsehen und prüfen, ob Sie dort eingetragen sind. Am Wahltag benötigen Sie dann lediglich den Personalausweis oder Reisepass, um sich legitimieren zu können.
Ich stehe nicht im Wählerverzeichnis, was muss ich tun?
Wenn Sie die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen und Beachtung von Fristen nachträglich auf schriftlichen Antrag in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen.
Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Es ist hilfreich, dass Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vorlegen. Haben Sie diese nicht erhalten oder verloren, können Sie auch den Personalausweis oder Reisepass zur Legitimation nutzen.
Ein eigener Schreibstift (beispielsweise Kugelschreiber) kann aus hygienischen Gründen zur Stimmzettelkennzeichnung mitgebracht werden.
Ich bin umgezogen, kann ich noch wählen?
Grundsätzlich verlieren Sie Ihr Wahlrecht nicht. Wie Sie Ihr Wahlrecht bei Umzug innerhalb der Gemeinde oder auch von außerhalb der Gemeinde behalten und ausüben können, hängt von der jeweiligen Wahl ab. Alle aufgrund der Eintragung im Melderegister zum Stichtag 3. April 2022 Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Bei Neuanmeldungen nach dem 3. April 2022 gilt:
- bei Zuzug von einer Gemeinde außerhalb von Nordrhein-Westfalen erfolgt die nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis von Amts wegen (automatisch ohne Antrag), wenn die Anmeldung bis zum 29. April 2022 erfolgt (4. bis 29. April).
- bei Zuzug von einer Gemeinde innerhalb von Nordrhein-Westfalen erfolgt die nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis nur auf Antrag (4. bis 29. April). Erfolgt die Eintragung auf Antrag, so werden Sie aus dem Wählerverzeichnis der bisherigen Wohngemeinde (Fortzugsgemeinde) gestrichen. Sofern kein Antrag gestellt wird, kann das Wahlrecht nur in der bisherigen Wohngemeinde – eventuell auch durch Briefwahl – ausgeübt werden.
Ich bin am Wahltag nicht in Langenfeld – wie kann ich mein Wahlrecht ausüben?
Wenn Sie am Tag der Wahl – aus welchen Gründen auch immer – Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit per Briefwahl das Wahlrecht auszuüben. Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses am 3. April 2022 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen entsprechenden Antragsvordruck. Alternativ ist die Antragstellung nach Erstellung des Wählerverzeichnisses auch online möglich. Sie können die Briefwahl darüber hinaus persönlich in dem Wahlbüro im Rathaus Ihrer Gemeinde vornehmen. Dieses nimmt seinen Dienst am Montag, 11. April 2022, auf. Sollten Sie hierauf nicht warten können, so besteht auch die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen vorher formlos unter Angabe des Geburtsdatums und Ihrer Meldeadresse zu stellen.
Wofür möchte sich die SPD einsetzen ?
Kurz gesagt für ein sozialeres NRW. Kostenlose Bildung von der Kita bis zum Meister/Master, Schaffung von sozialem/bezahlbarem Wohnraum, Energiewende vorantreiben, ÖPNV stärken oder die attraktivere Gestaltung der Pflegeberufe sind nur einige Punkte. Genaueres könnt ihr hier im Wahlprogramm der NRW SPD nachlesen. Meine Schwerpunktthemen könnt ihr den Blogartikeln entnehmen oder mich an den Infoständen ansprechen.