Mehr Mitspracherecht für Kinder und Jugendliche

Die Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen müssen gestärkt werden und in der Landesverfassung verankert werden. Die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre kann und darf hier nur der Anfang sein. Im Koalitionsvertrag der Ampel Koalition ist die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre bereits festgeschrieben, benötigt aber leider eine 2/3 Mehrheit im Bundestag, im Landtag NRW kann die Senkung jedoch mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen darf sich nicht auf die Schaffung von Jugendparlamenten beschränken, vielmehr müssen niederschwellige Möglichkeiten zur Mitbestimmung geschaffen werden. Besucher:innen von Kinder- und Jugendeinrichtungen werden an der Ausstattung und Erstellung von Programmen beteiligt. Hierzu müssen Projektgruppen innerhalb der Einrichtungen geschaffen werden. In der Jugendarbeit der Vereine müssen Kinder und Jugendliche angehört werden und ein Mitspracherecht haben. So halte ich es für sinnvoll, dass jedem Vereinsvorstand ein Kind oder Jugendlicher angehört. Ich werde mich dafür einsetzen, dass das Land NRW Fortbildungen für Trainer:innen und Kursleiter:innen zur Kinder – und Jugenpartizipation anbietet. An Volkshochschulen, Musikschulen, städtischen Bibliotheken und ähnlichen Institutionen sollen Kinder und Jugendliche ein Mitspracherecht bekommen, um so aktiv an der Gestaltung der Programme teilhaben zu können.

„Jegliche Anträge in Landtag, Kreistagen und Stadträten müssen von der Verwaltung auf mögliche Einflüsse für Kinder und Jugendliche geprüft werden (sog. Kinder- und Jugendcheck). Sollten diese Anträge einen Einfluss auf Kinder und Jugendliche haben, so sind diese in den entsprechenden Gremien anzuhören. Generell müssen alle Projekte die Kinder und Jugendliche betreffen änderbar und diskutierbar sein (der Schutz der Jugend bleibt natürlich unangetastet).“

Bereits bei den jüngsten, nämlich im Kindergarten muss eine Mitbestimmung festgeschrieben werden. Bereits in diesem Alter müssen Kinder an demokratische Mitbestimmung herangeführt werden. Nur so schaffen wir es aus unseren Kindern mündige Jugendliche und Erwachsene mit einem guten Demokratieverständnis zu machen. Generell findet Partizipation vor Ort statt und kann nicht von übergeordneten Stellen durchgeführt werden. Das heißt jede Einrichtung, jeder Verein, jede Institution muss die Partizipation an Ort und Stelle Leben. Die Art und Weise der Partizipation muss im Kinder – und Jugendförderplan der Kommune für jede städtische Einrichtung und Einrichtungen der freien Jugendarbeit festgeschrieben sein.  Zur Erreichung und Wahrung des Ziels einer umfassenden Kinder – und Jugendbeteiligung muss in Zusammenarbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Strategie erarbeitet, begleitet und weiterentwickelt und umgesetzt werden. Jedem muss bewusst sein, dass diese Form der Beteiligung anstrengend und ressourcenintensiv ist, am Ende wird unsere Demokratie jedoch davon profitieren.